Erbrecht

Hier handelt es sich um mein absolutes Lieblingsrechtsgebiet. In meinen Augen ist „der letzte Wille“ eines Menschen sein wichtigster, und den zu erkennen, gehört zu meinen obersten Aufgaben, und nach so vielen Jahren beruflicher Tätigkeit auch zu meinen absoluten Fähigkeiten.

Ihre Notarin für Erbrecht

Erbrecht – vielschichtig und und situationsabhängig

Hier gilt es die Situation von Patch-Work-Familien zu erarbeiten, das Pflichtteilsrecht zu verdeutlichen, Hofübergabeverträge, und Unternehmertestamente zu erstellen.

Bei diesen vielschichtigen Verträgen ist der eigene Wille des Mandanten das oberste Prinzip, diesen zu erarbeiten und dann angesichts der Rechtslage möglichst gut umzusetzen.

Denn die Grenzen des eigenen Willens liegen in den gesetzlichen Regelungen:

  • Ich kann mein Kind nicht enterben. Der Gesetzgeber beläßt ihm den Pflichtteilsanspruch = die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Hier gilt es dann z.B. zu überlegen, einem Anderen möglichst früh möglichst viel zu übertragen. Behalte ich mir an dem Übertragungsgegenstand jedoch den Nießbrauch vor, so ändert sich an dem Pflichtteilsanspruch des Kindes nichts.
  • Ich kann einen Hof immer nur an einen Erben, nicht an mehrere Erben übertragen. Sollte das gewünscht sein , so kann man den Hofvermerk löschen.
  • Die Kinder des „angeheirateten Ehegatten“ sind nie erbberechtigt. Ich kann sie jedoch zu meinen Erben einsetzen.

Testamente sollten beurkundet werden.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß Testamente grundsätzlich nicht beurkundungspflichtig sind. Meine Berufserfahrung hat jedoch gezeigt, daß handschriftliche Testamente häufiger „verschwinden“ als es dem Erblasser lieb ist, und daß die laienhafte Formulierung dieses letzten Willens häufig viel zu viel Spielraum für unterschiedliche Interpretation der jeweiligen Erben läßt, so dass der Streit vorprogrammiert ist.

Dazu erspare ich meinen Erben mit einem beurkundeten Testament das aufwendige Verfahren eines Erbscheinsantrages.

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