Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht ist das Erstellen von  Eheverträgen und Ehescheidunsfolgenvereinbarungen für mich eine Selbstverständlichkeit.

Ihre Notarin für Familienrecht aus Buchholz

Eheverträge

In Eheverträgen wird das Zusammenleben während der Ehe vertraglich vereinbart.

Hier kann ich z.B. wählen, in welchem Güterstand ich leben möchte: Zugewinn-Gütertrennung, oder Gütergemeinschaft.

Die Zugewinngemeinschaft ist der bei Eheschließung automatisch eintretende Güterstand:

Jeder Ehegatte behält sein Eigentum , und im Falle einer Scheidung bekommt derjenige, der in der Ehe weniger Vermögen erwirtschaftet hat, von dem andere Ehepartner in Geld den Mehrwert ausgeglichen, so daß am Ende beide Partner mit der gleichen Summe da stehen.

Hier ist dann häufig eine Änderung gewünscht: Man kann einzelne Vermögensgegenstände, Firmen, Zuwendungen von Eltern etc aus dem Zugewinn „heraus nehmen“, oder aber auch Gütertrennung vereinbaren, so daß am Schluß kein Ausgleich statt findet.

Man kann Unterhaltsregelungen treffen etc.

Vereinbarung nach Ehescheidung

Mit Ehescheidungsfolgenvereinbarungen können die zukünftigen Ex-Eheleute sämtliche Punkte einer Ehescheidung einvernehmlich regeln und sparen sich dadurch die teuren und emotional desaströsen Auseinandersetzungen vor Gericht.

Die Inhalte sind dieselben, wie zuvor erwähnt. Der Fokus liegt jetzt jedoch nicht mehr in der Zukunft, sondern in der einvernehmlichen Regelung der Auseinandersetzung, der Vergangenheit. Wobei natürlich auch deutliche Zukunftsaspekte enthalten sind, z.b. beim Thema Unterhalt, wie lange, in welcher Höhe etc.

Es ist hier möglich Regelungen zum Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu treffen, etc.

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