In Eheverträgen wird das Zusammenleben während der Ehe vertraglich vereinbart.
Hier kann ich z.B. wählen, in welchem Güterstand ich leben möchte: Zugewinn-Gütertrennung, oder Gütergemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft ist der bei Eheschließung automatisch eintretende Güterstand:
Jeder Ehegatte behält sein Eigentum , und im Falle einer Scheidung bekommt derjenige, der in der Ehe weniger Vermögen erwirtschaftet hat, von dem andere Ehepartner in Geld den Mehrwert ausgeglichen, so daß am Ende beide Partner mit der gleichen Summe da stehen.
Hier ist dann häufig eine Änderung gewünscht: Man kann einzelne Vermögensgegenstände, Firmen, Zuwendungen von Eltern etc aus dem Zugewinn „heraus nehmen“, oder aber auch Gütertrennung vereinbaren, so daß am Schluß kein Ausgleich statt findet.
Man kann Unterhaltsregelungen treffen etc.