Gesellschaftsrecht

Sämtliche beurkundungspflichtigen Gesellschaftsgründungen und Anteilsübertragungen gehören zu meinem Aufgabenbereich, welchen ich als Notarin, mein Studium, sowie meinen Fachanwalt für Arbeitsrecht ebenfalls abdecken kann. 

Ihre Notarin für Gesellschaftsrecht aus Buchholz

Gründung und Veränderung einer Gesellschaft

Insbesondere dann, wenn mehrere Personen gemeinsam unternehmerisch aktiv sein wollen, bietet es sich an, eine Gesellschaft zu gründen. Innerhalb einer Gesellschaft sind die Aufgaben, Pflichten und Rechte der einzelnen Gesellschafter geklärt und die Sicherstellung der Interessen bleibt gewahrt.

Zu Beginn einer Gesellschaft steht die Frage, welche Rechtsform gewählt werden soll. Von der GbR, über die klassische GmbH, bis hin zur Aktiengesellschaft bergen die unterschiedlichen Rechtsformen einige Vor- und Nachteile. Nicht jede Gesellschaftsform ist für die zahlreichen Ziele des Unternehmens sinnvoll. Insbesondere die Klärung der Haftung im Hinblick auf die Geschäftsführung, Veräußerungsgeschäfte, Einbeziehung von Investoren und weitere Faktoren beeinflussen die Wahl maßgeblich.

Ihre Gesellschaft in besten Händen

Ob eine neue Gesellschaft gegründet oder eine bestehende Gesellschaft neuen Verhältnissen angepasst werden soll – bei mir finden Sie die notwendigen Expertise, um die rechtlichen Notwendigkeiten Ihrer Gesellschaft zu klären. 

Gerade dann, wenn Anteile einer Gesellschaft veräußert werden sollen oder es zu Änderungen innerhalb der Gesellschaft kommt, ist die Begleitung des Prozesses durch eine Person vom Fach nahezu unabdingbar, damit für alle Parteien klare Regelungen getroffen und die Ergebnisse abschließend beurkundet werden können

Wenn Sie Fragen zum Gesellschaftsrecht haben, eine Gesellschaft gründen, veräußern und verändern möchten, dann trage ich dafür Sorge, dass dieses Vorhaben von Beginn an zuverlässig begleitet und beurkundet wird.

Haben Sie Fragen zum Gesellschaftsrecht?