Notarielle Tätigkeit

Hier liegt der absolute Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Als Hoheitsträger repräsentieren sie den Staat, und sind daher auch besonderen „Amtspflichten“ unterworfen.

Ihre Notarin aus Buchholz

Die Beurkundungspflicht

Dies hat seine Begründung darin, daß es gewisse Rechtsgeschäfte : Kaufverträge, GmbH-Gründungen etc. gibt, die der Beurkundungspflicht unterliegen. Der Mandant „muss“ zu einem Notar. Durch dieses Formerforderniss soll der Bürger besondere Hilfe bei der Erstellung wichtiger Verträge erhalten, aber auch durch dass Grundbuch/Handelsregister Klarheit über die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse .

Dem Anwaltsnotar sind die Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten aufgrund seiner Erfahrung in beiden Berufen in ihrer Folgenschwere bekannt. Der Anwaltsnotar kann daher mit klaren Formulierungen in Verträgen und Satzungen dafür sorgen, teure und anstrengende Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Notare und Ihre Amtsbezirke

Das deutsche Standesrecht erlaubt den Notaren in ihrem Amtsgerichtsbezirk tätig zu sein: ich kann innerhalb des Bezirks  von Buchholz, Neu Wulmstorf bis Rosengarten beurkunden, außerhalb jedoch nur in gewissen „Notfällen“.

Die Mandanten können jedoch aus der ganzen Welt zu mir kommen. Ich kann also auch z.B. den Verkauf von in Hamburg oder Spanien gelegenen Grundstücken bei mir in Buchholz beurkunden.

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