Dies hat seine Begründung darin, daß es gewisse Rechtsgeschäfte : Kaufverträge, GmbH-Gründungen etc. gibt, die der Beurkundungspflicht unterliegen. Der Mandant „muss“ zu einem Notar. Durch dieses Formerforderniss soll der Bürger besondere Hilfe bei der Erstellung wichtiger Verträge erhalten, aber auch durch dass Grundbuch/Handelsregister Klarheit über die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse .
Dem Anwaltsnotar sind die Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten aufgrund seiner Erfahrung in beiden Berufen in ihrer Folgenschwere bekannt. Der Anwaltsnotar kann daher mit klaren Formulierungen in Verträgen und Satzungen dafür sorgen, teure und anstrengende Auseinandersetzungen zu vermeiden.