All das, was sich auf „Grund und Boden“ bezieht, ist beurkundungspflichtig.
Das Immobilienrecht ist von einer interessanten juristischen Vielfältigkeit geprägt:
Kein Kaufvertrag ist wie der andere.
Der Käufer hat Anspruch auf eine Immobilie die frei von Belastungen des Verkäufers z.B.Grundschulden ist, oder auch von anderen Belastungen, wie z.B. Vorkaufsrechte, Wohnrechte etc. Die müssen gelöscht werden, bevor der Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.