Vorsorgevollmacht /
Patientenverfügung

Eigentlich ein Muss für jeden  Menschen. Denn so habe ich rechtswirksam denjenigen bestimmt, der sich um mich kümmern muss, wenn ich es nicht mehr kann. Das deutsche Recht verlangt für diesen Fall einen Bevollmächtigten, und wenn ich denjenigen nicht selber bestimme, bestimmt ihn der Richter. 

Ihre Notarin für Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung aus Buchholz

Vorsorgevollmacht

Die Vollmachten sind grundsätzlich nicht beurkundungsbedürftig, aber bei notarieller Beurkundung kann ich als Mandant sicher sein, daß die Bestimmung des Bevollmächtigten wirksam ist und nicht mehr durch : Richter, Ärzte oder auch Angehörige angezweifelt werden kann.

In der Vorsorgevollmacht bestimme ich diejenigen, die sich um meine wirtschaftlichen Belange kümmern müssen. Diese müssen dann: meine Steuererklärung machen, meine Konten führen, sich um meine Immobilien kümmern etc. 

Es handelt sich hier um eine enorme Pflicht, ausgestaltet natürlich mit einer ebenso umfangreichen Macht. Der Bevollmächtigte kann , wenn man es so anordnet: Häuser verkaufen, Konten auflösen etc. Denn z.B. bei einem jahrelangen Heimaufenthalt können solchen Transaktionen notwendig werden. Es gilt hier also sich genau zu überlegen, wem ich diese Vollmacht gebe, und auch wann ich die Urkunde überreiche. Denn wer die Urkunde in den Händen hält, hat die „Macht“.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung bestimme ich diejenigen, die sich um meine gesundheitlichen Belange kümmern, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin. Sie sollen in Dialog mit den Ärzten das für mich tun, was ich mutmaßlich gewollt hätte.

Dieser Wille soll nach höchstrichterlicher Rechtsprechung möglichst konkret festgehalten werden, damit er wirksam ist.

Meine Vollmachten entsprechen diesen Anforderungen. Und selbstverständlich können persönliche Wünsche für die letzten Stunden, oder die eigene Beerdigung hier aufgenommen werden.

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