Die Vollmachten sind grundsätzlich nicht beurkundungsbedürftig, aber bei notarieller Beurkundung kann ich als Mandant sicher sein, daß die Bestimmung des Bevollmächtigten wirksam ist und nicht mehr durch : Richter, Ärzte oder auch Angehörige angezweifelt werden kann.
In der Vorsorgevollmacht bestimme ich diejenigen, die sich um meine wirtschaftlichen Belange kümmern müssen. Diese müssen dann: meine Steuererklärung machen, meine Konten führen, sich um meine Immobilien kümmern etc.
Es handelt sich hier um eine enorme Pflicht, ausgestaltet natürlich mit einer ebenso umfangreichen Macht. Der Bevollmächtigte kann , wenn man es so anordnet: Häuser verkaufen, Konten auflösen etc. Denn z.B. bei einem jahrelangen Heimaufenthalt können solchen Transaktionen notwendig werden. Es gilt hier also sich genau zu überlegen, wem ich diese Vollmacht gebe, und auch wann ich die Urkunde überreiche. Denn wer die Urkunde in den Händen hält, hat die „Macht“.